
Balkonkraftwerk: Wichtige Gesetze 2025 auf einen Blick
Ein neues Jahr beginnt, und damit kommen auch viele neue gesetzliche Regelungen, insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solargeräte. Bereits 2024 gab es eine Anpassung des EEG, und obwohl der Markt sich erst auf diese Änderungen eingestellt hat, wird das Gesetz nun erneut überarbeitet, sodass im zweiten Quartal 2025 das EEG 2025 in Kraft tritt.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Regelungen.
Welcher Zähler ist erforderlich?
Es gibt weiterhin keine Einschränkungen bei der Auswahl des Zählers. Selbst alte Ferraris-Zähler, die rückwärts laufen, sind nach wie vor zulässig. Diese Zähler sind für viele Betreiber von Balkonkraftwerken von Vorteil, besonders wenn zu bestimmten Zeiten wie am Mittag überschüssiger Strom erzeugt wird, der nicht sofort verbraucht werden kann. Durch das „Rückwärtslaufen“ des Zählers wird die erzeugte Energie auf den Verbrauch des Nutzers angerechnet, ohne auf der Abrechnung zu erscheinen. Die Politik argumentiert, dass in den kommenden Jahren ohnehin intelligente Zähler installiert werden.
Schuko-Stecker weiterhin zulässig!
Die Diskussion um den Anschluss von Mini-Solaranlagen, die lange Zeit ohne klare Vorgaben geführt wurde, ist nun endgültig entschieden. Im neuen Gesetz wird ausdrücklich festgelegt, dass der Schuko-Stecker, der für gängige Haushaltssteckdosen geeignet ist, weiterhin verwendet werden darf. Mitte 2025 wird dies zudem durch eine neue Norm bestätigt.
Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke
Das EEG 2024 hat die Leistungsgrenze deutlich erhöht, und diese Regelung bleibt auch 2025 bestehen. Mithilfe intelligenter Speicherlösungen können sogar bis zu sechs Module installiert werden, ohne dass das System die Definition einer Stecker-Solaranlage verliert. Insbesondere AC-Speicherlösungen von MyVoltaics ermöglichen diese Erweiterung. Die maximale Einspeiseleistung bleibt jedoch bei 800 Watt, wobei die Leistung hinter dem Letztverbraucher auch bis zu 2000 Watt betragen darf. Damit können je nach Schaltplan zwischen einem und sechs Solarmodule verwendet werden. Die Modulleistung sollte stets an den Bedarf des Haushalts und den verfügbaren Platz angepasst werden. Die 800-Watt-Grenze wird durch den Speicher automatisch reguliert.
Balkonkraftwerke für Mieter ab 2025
Für Mieter, die in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatten, Balkonkraftwerke zu installieren, wird es künftig viel einfacher. Vermieter müssen der Installation grundsätzlich zustimmen, es sei denn, es gibt triftige Gründe, dies abzulehnen, wie etwa die Gefährdung der Bausubstanz. Der Anbieter MyVoltaics sieht die Regelung als sehr positiv, da Mieter nun Vorrang haben. Es wird jedoch empfohlen, den Vermieter vor der Installation zu informieren.
Förderungen für Balkonkraftwerke im Jahr 2025
Durch den dramatischen Preisrückgang von fast 50% in den letzten 12 Monaten sind Balkonkraftwerke nun für viele Haushalte erschwinglicher geworden. Diese Entwicklung ist vor allem auf die zunehmende Beliebtheit der Geräte zurückzuführen, die in ihrer Leistungsfähigkeit sogar größeren Anlagen überlegen sind und sich schneller amortisieren. Da es sich um zertifizierte Produkte handeln muss, ist es jedoch wichtig, Angebote von Discountern genau zu prüfen, besonders hinsichtlich des Wechselrichters. Aufgrund der niedrigen Preise gibt es derzeit nur wenige Förderungen, und diese sind meist auf lokale oder regionale Angebote beschränkt. Es lohnt sich, vorab zu informieren, da der bürokratische Aufwand oft den Nutzen übersteigt.
Dynamische Stromtarife ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Netzbetreiber dynamische Stromtarife anbieten. Diese ermöglichen es, insbesondere Wärmepumpen oder Speicher von Balkonkraftwerken zu nutzen, wenn der Strompreis besonders günstig ist, zum Beispiel nachts, wenn die Preise zwischen 2 und 10 Cent pro kWh liegen. Besonders AC-Speicher können dann vollständig aufgeladen werden, was zu erheblichen Einsparungen führt. Voraussetzung ist jedoch ein intelligenter Zähler.
Mehrwertsteuer auf Solarprodukte bis 2026 bei 0%
Die Regierung hat entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und andere Solarprodukte auch im Jahr 2025 vollständig entfallen wird. Dies stellt einen enormen Vorteil für Endkunden dar. MyVoltaics sieht diese Regelung als positiv an, jedoch könnte die plötzliche Preiserhöhung im Jahr 2026 Käufer abschrecken.
Anmeldung von Mini-Solaranlagen
Die bürokratischen Hürden wurden gesenkt, sodass Mini-Solaranlagen nicht mehr direkt beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Es genügt eine Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister, was in der Regel nur wenige Minuten dauert. Experten bezweifeln jedoch zunehmend die Notwendigkeit, solche kleinen Anlagen zu registrieren, da lediglich ein geringer Teil der Betreiber dies tatsächlich tut.
Strompreise im Jahr 2025
Der durchschnittliche Strompreis lag 2024 noch bei etwa 40 Cent pro kWh. Dies war relativ teuer, und viele Haushalte befinden sich noch in alten Stromtarifen, bei denen die Preise stark gestiegen sind. Ein Wechsel des Anbieters kann hier helfen, Kosten zu senken. Neue Verträge liegen bei etwa 28 Cent pro kWh, und es wird allgemein erwartet, dass die Preise leicht sinken. Allerdings werden die Nebenkosten, bedingt durch den teuren Netzausbau, weiterhin steigen. Durch die Kombination von dynamischen Tarifen und Balkonkraftwerken mit Speicherlösungen lässt sich gezielt Geld sparen.
Die Bedingungen für kleine Solaranlagen werden sich voraussichtlich weiter verbessern, auch wenn 2025 eine neue Bundesregierung gewählt wird. Es ist zu erwarten, dass die Popularität dieser Systeme aufgrund ihrer einfachen Handhabung und hohen Effizienz weiter steigen wird, während größere PV-Anlagen zunehmend an Attraktivität verlieren.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Wehage Solar GmbH/ Veröffentlicht am 13.01.2025