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Heizen & Bauen 2026: Das ändert sich für Haushalte

Heizen & Bauen 2026: Das ändert sich für Haushalte

Im Bereich Heizen und Gebäude stehen für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter mehrere Veränderungen an. Neben höheren Abgaben auf fossile Energieträger treten neue Vorgaben auf Bundes- und EU-Ebene in Kraft. Das Serviceportal „Intelligent heizen“ bündelt Informationen zu den wichtigsten Neuerungen.

Der Winter zeigt sich vielerorts ungewöhnlich kalt, was den Energiebedarf in Wohnungen und Häusern spürbar erhöht. Gleichzeitig steigen die Kosten für Gas und Heizöl, da zum Jahreswechsel Anpassungen vorgenommen wurden. Weitere gesetzliche Änderungen sind für 2026 angekündigt. Für private Haushalte bedeutet das, Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Entscheidungen rund um Heizung, Sanierung oder Neubau frühzeitig zu planen.

Steigende CO₂-Kosten für fossile Energien

Zum Jahresanfang wurde der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas angehoben. Er liegt nun zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Energieversorger und Lieferanten werden diese Mehrkosten voraussichtlich an ihre Kundschaft weiterreichen. Beim Heizöl kann dies einen Aufschlag von bis zu drei Cent pro Liter bedeuten, bei Erdgas bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW muss eine Familie in einem schlecht sanierten Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden mit zusätzlichen Ausgaben zwischen 260 und 310 Euro rechnen. Bei Nutzung einer Ölheizung können die Mehrkosten sogar bis zu 410 Euro betragen.

In Mietverhältnissen werden die zusätzlichen CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt. Der jeweilige Anteil richtet sich unter anderem nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.

Weitere Faktoren bei den Energiekosten

Auch andere Änderungen wirken sich auf die Energierechnung aus. Die seit 2022 erhobene Gasspeicherumlage entfällt zum 1. Januar 2026. Haushalte mit einem Verbrauch von etwa 20.000 Kilowattstunden könnten dadurch bis zu 60 Euro einsparen. Gleichzeitig ist mit steigenden Netzentgelten von etwa 10 bis 12 Prozent zu rechnen, was den Spareffekt teilweise wieder aufheben kann.

Ob die Gesamtkosten 2026 steigen oder sinken, hängt stark von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Unabhängig davon lohnt es sich, Energie möglichst effizient zu nutzen und den Verbrauch zu senken. Entsprechende Hinweise stellt das Portal „Intelligent heizen“ bereit.

Änderungen am Heizungsgesetz geplant

Die Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz setzt sich fort. Gemeint ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), das laut Beschluss des Koalitionsausschusses Ende 2025 überarbeitet und künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geführt werden soll. Ziel ist ein flexibleres, technologieoffenes und verständlicheres Regelwerk. Konkrete Details stehen jedoch noch nicht fest.

Für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer ist besonders relevant, ob sich die Anforderungen beim Austausch einer Heizung ändern. Aktuell gilt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

EU-Vorgaben zur Gebäudesanierung

Auch auf europäischer Ebene gibt es neue Anforderungen. Bis Ende Mai müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) in nationales Recht umsetzen. Vorgesehen ist eine deutliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs im Gebäudesektor. Dabei sollen zunächst die energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden.

Für Neubauten ist schrittweise der Nullemissionsstandard geplant: Ab 2028 für öffentliche Gebäude, ab 2030 auch für private Neubauten. Ob diese Vorgaben bereits 2026 vollständig im GMG berücksichtigt werden, ist noch offen. Wer Bau- oder Sanierungsprojekte plant, sollte die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.

Neue und ausgeweitete KfW-Förderungen

Positive Nachrichten gibt es bei den Förderprogrammen. Für altersgerechte und barrierearme Umbauten soll das KfW-Programm zur Barrierereduzierung wieder aufgelegt werden. Dafür sind 50 Millionen Euro vorgesehen. Ab Frühjahr 2026 können Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende Zuschüsse aus dem Programm „455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ beantragen.

Zudem wurde das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ um die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ ergänzt. Damit wird der Wohnungsneubau weiter unterstützt. Anträge sind bereits seit Dezember 2025 möglich, das Fördervolumen beträgt 800 Millionen Euro.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Intelligent Heizen/Veröffentlicht am 30.01.2026

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