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KfW startet neues Förderprogramm für erneuerbare Energien und Speicher

KfW startet neues Förderprogramm für erneuerbare Energien und Speicher

Die KfW erweitert ihre Förderangebote für den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem neuen Programm Erneuerbare Energien Plus“ können Unternehmen ab sofort Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen sowie in Energiespeicher finanzieren.

Gefördert werden sowohl der Kauf neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Systeme. Pro Vorhaben ist ein Kredit von bis zu 150 Millionen Euro möglich. Unternehmen jeder Größe können das neue Förderangebot seit dem 18. Juni 2026 über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl beantragen.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Unterstützung von Projekten, bei denen Strom über sogenannte Direktlieferverträge vermarktet wird. In diesen Fällen erfolgt der Stromverkauf nicht über staatlich abgesicherte Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sondern direkt über Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und anderen Marktteilnehmern.

Nach Einschätzung der KfW befindet sich dieser marktbasierte Ausbau erneuerbarer Energien noch in einer frühen Entwicklungsphase. Für Finanzierungspartner sei dieses Marktsegment oft mit höherer Komplexität verbunden als der regulierte Bereich. Das neue Förderprogramm soll deshalb bestehende Hürden abbauen und mehr Planungssicherheit schaffen.

Melanie Kehr, Vorständin für die Inländische Förderung bei der KfW, betont, dass das Programm mit attraktiven Finanzierungskonditionen ein wichtiges Signal in den Markt sende. Es stärke den Zugang zu grünem Strom für Industrie und Mittelstand und setze zugleich Anreize für nachhaltige Lösungen bei Strom und Wärme sowie für die Modernisierung bestehender Anlagen. Damit solle die Energiewende für Unternehmen besser finanzierbar werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.

Das Förderangebot ist nicht an einen Mindestkreditbetrag gebunden. Die Kreditsumme kann vollständig oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Möglich sind außerdem Globaldarlehen an Landesförderinstitute sowie die Kombination mit anderen Fördermitteln.

Ausgenommen von der Förderung sind Anlagen, die bereits Mittel aus dem EEG, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder vergleichbaren staatlichen Programmen erhalten. Der Investitionsort der förderfähigen Maßnahmen kann nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb der Europäischen Union sowie im Vereinigten Königreich und in Norwegen liegen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von KfW/Veröffentlicht am 18.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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