
Kleingärtner dürfen Balkonkraftwerk aufstellen
Der Rechtsstreit um die Nutzung eines Balkonkraftwerks in einem Kleingarten in Lutherstadt Wittenberg wurde heute zugunsten der Energiewende entschieden. Das Landgericht Dessau-Roßlau stellte in seinem Urteil klar, dass Vereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne sachliche und triftige Gründe verbieten dürfen. Das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien wurde höher gewichtet als die Bestimmungen starrer Vereinssatzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung als einen bedeutenden Fortschritt für die Energiewende. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der betroffene Verein möglicherweise noch in Berufung gehen könnte.
Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, erklärte, dass dieses Urteil ein starkes Signal für den Klimaschutz sei und betonte, dass der Schutz des Klimas nicht an den Grenzen von Gartenanlagen haltmache. Vereine könnten nicht länger mit festgefahrenen Regeln verhindern, dass Kleingärtner die Möglichkeit nutzen, Solarenergie zu erzeugen. Angesichts des enorm gewachsenen Interesses an erneuerbaren Energien sei es von großer Bedeutung, die Menschen in der Energiewende aktiv einzubinden. Sie wies darauf hin, dass der Verweis auf Vereinssatzungen die Realität und den Bedarf an nachhaltiger Energiegewinnung ignoriere. Sie forderte eine bundesweite Gesetzgebung, die solche rechtlichen Auseinandersetzungen überflüssig mache.
Rechtsanwalt Sebastian Lange, der die Kleingärtner im Verfahren vertreten hat, unterstrich, dass das Gericht klargestellt habe, dass Vereinsrecht nicht dazu missbraucht werden dürfe, den Klimaschutz zu blockieren. Er betonte, dass die Satzungshoheit dort ende, wo grundlegende, grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau erneuerbarer Energien betroffen seien. Seiner Ansicht nach sei es rechtswidrig, Balkonkraftwerke pauschal zu verbieten. Auch Kleingärtner hätten das Recht, ihre Dächer und Gärten im Einklang mit den bestehenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./ Veröffentlicht am 30.04.2025