Köln erweitert Photovoltaik-Förderprogramme für Wohnen und Arbeiten
In der Ratssitzung vom 27. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die vorgeschlagenen Änderungen zu den neuen Förderprogrammen „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln“ beschlossen. Nach Prüfung und Bewertung der Anträge durch die Stadtverwaltung werden die Programme nun um zusätzliche Fördermöglichkeiten erweitert.
Die Anpassungen umfassen unter anderem eine deutliche Erhöhung der Förderpauschalen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Gebäuden gemeinnütziger Vereine. Statt bisher maximal 2.500 Euro können künftig bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Auch der maximale Förderanteil der Investitionskosten steigt von 60 auf 80 Prozent.
Für Besitzerinnen und Besitzer eines Köln-Passes wurde die Förderung für Steckersolargeräte – mit denen sich umweltfreundlicher Strom etwa auf Balkon, Terrasse oder im Garten erzeugen lässt – um 50 Prozent auf bis zu 300 Euro angehoben. Darüber hinaus sind Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte nun auch in Kleingärten, die unter die Kölner Kleingartenordnung (KGO) fallen, über das Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ förderfähig.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 06.10.2025