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Solarleitfaden Lübeck: Erneuerbare Energie und Denkmalschutz im Einklang

Solarleitfaden Lübeck: Erneuerbare Energie und Denkmalschutz im Einklang

Hier ist der neu formulierte Text mit gleichem Inhalt, aber eigenständiger Ausdrucksweise und indirekter Rede:


Die Hansestadt Lübeck stellt einen neuen Solarleitfaden vor, der als praxisorientiertes Hilfsmittel zur Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen dient. Besonders im Fokus stehen dabei sensible Bereiche wie das UNESCO-Welterbe und andere stadtbildprägende sowie denkmalgeschützte Zonen. Das Ziel: Den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt voranzubringen, ohne den Charakter historischer Stadtbereiche zu gefährden.

Zwischen den Anforderungen an den Klimaschutz und den Belangen des Denkmalschutzes sowie der städtebaulichen Gestaltung entstehen komplexe Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, wurde der Leitfaden in enger Abstimmung zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination und der Stadtbildpflege entwickelt. Eigentümer:innen, Investor:innen, Planer:innen und Mitarbeitende der Verwaltung erhalten damit konkrete Empfehlungen, wie Solartechnik denkmalgerecht und zukunftsfähig umgesetzt werden kann.

Senatorin Joanna Hagen hob hervor, dass mit dem Leitfaden eine gemeinsame Lösung gefunden worden sei, bei der Klimaschutz und Denkmalschutz nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern miteinander in Einklang gebracht würden. Die enge Kooperation der beteiligten Stellen sei ein Beleg dafür, dass Lübeck beides könne: den Schutz des historischen Stadtbildes sichern und gleichzeitig aktiv an der Energiewende mitwirken.

Auch Senatorin Monika Frank betonte, dass Lübeck als UNESCO-Welterbestadt eine besondere Verantwortung für sein kulturelles Erbe trage. Der neue Leitfaden zeige eindrucksvoll, dass der Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft und die Nutzung regenerativer Energien durchaus miteinander vereinbar seien. Sie sieht in dem Dokument ein Symbol für den Gestaltungswillen der Stadt sowie für eine zeitgemäße, nachhaltige Kulturpolitik.

Der Leitfaden liefert fundierte Informationen unter anderem zu folgenden Aspekten:

  • Welche Flächen im Stadtgebiet sich für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen eignen,
  • welche technischen und gestalterischen Lösungen sich besonders für sensible Bereiche anbieten,
  • welche rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa aus der Erhaltungssatzung oder dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holsteins – zu beachten sind,
  • und wie öffentliche Interessen im Rahmen von Genehmigungsverfahren abgewogen werden.

In Gebieten mit bestehender Erhaltungssatzung oder unter Denkmalschutz stehenden Objekten ist nach wie vor eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalls erforderlich. Dabei wird auch geprüft, inwiefern eine geplante Solaranlage das Stadt- oder Landschaftsbild beeinflusst. Berücksichtigt wird hierbei auch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, das dem Ausbau erneuerbarer Energien den Rang eines überragenden öffentlichen Interesses einräumt. Der Leitfaden zielt somit darauf ab, für mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Anträgen zu sorgen, ohne den gesetzlichen Schutzrahmen zu unterlaufen.

Bereits seit 2022 unterstützt eine städtische Solarberatung interessierte Bürger:innen, Eigentümer:innen und Antragsteller:innen bei der konkreten Planung. Termine für eine individuelle Beratung können per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de angefragt werden.

Der Bericht zum Leitfaden wird in den kommenden Wochen in die Beratungen der politischen Gremien eingebracht. Weitere Informationen zur Solarberatung, zum Solarpotentialkataster und der vollständige Solarleitfaden stehen online als Broschüre unter www.luebeck.de/solardach zur Verfügung.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Lübeck/ Veröffentlicht am 27.05.2025

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