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Solarpflicht für private Gebäude in Schleswig-Holstein geplant

Solarpflicht für private Gebäude in Schleswig-Holstein geplant

Ab 2025 wird in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht eingeführt, die nicht nur für Gewerbegebäude und landeseigene Liegenschaften gilt, sondern auch für private Wohngebäude. Bereits im letzten Jahr wurden die Maßnahmen für Neubauten oder umfassend sanierte Dächer von gewerblichen und landeseigenen Gebäuden ergriffen. Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes wird ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität und einer Verstärkung der Klimaschutzmaßnahmen gemacht.

Diese Gesetzesänderung bringt jedoch nicht nur höhere Kosten mit sich, sondern auch Unsicherheiten bei der Auswahl der richtigen Anbieter. Nicht alle Anbieter agieren seriös, und im schlimmsten Fall kann die Installation einer Photovoltaikanlage mehr Probleme verursachen als Nutzen bringen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Hausbesitzer wissen, was sie bei der Wahl eines Anbieters beachten müssen, um sich optimal auf die kommende Solarpflicht vorzubereiten.

Mit der geplanten Einführung der Solarpflicht und weiteren Änderungen in der Gesetzgebung wird die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Schleswig-Holstein voraussichtlich ansteigen. Neben der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten plant das Land auch strengere Vorschriften für die Überdachung von Parkplätzen mit Solaranlagen. Zukünftig sollen Parkplätze ab 70 Stellplätzen mit Solarüberdachungen versehen werden – eine Regelung, die sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung und Erweiterung bestehender Parkplätze gelten wird.

Dieser Anstieg der Nachfrage bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Zum einen bestehen noch technische Hürden, wie die unzureichende Anpassung von Stromnetzen an die Einspeisung von Solarstrom und fehlende Speicherkapazitäten, die eine effiziente Nutzung der erzeugten Energie erschweren. Auch die Auswahl geeigneter Anbieter und die Suche nach Fördermöglichkeiten stellen viele Bauherren vor Unsicherheiten. Angesichts der hohen Nachfrage können einige Anbieter mit äußerst günstigen Tarifen locken – diese beinhalten jedoch oft minderwertige Produkte.

Für Eigentümer von Immobilien ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig mit der Installation von Photovoltaikanlagen zu befassen, um mögliche Risiken zu minimieren. Wichtige Aspekte, die dabei berücksichtigt werden sollten, sind:

  1. Frühzeitige Planung: Eine gründliche Planung ist unerlässlich, da die Installation einer Photovoltaikanlage Zeit in Anspruch nimmt. Es wird empfohlen, rechtzeitig Fachfirmen zu kontaktieren, um sowohl die Terminplanung zu optimieren als auch von möglichen Preisvorteilen zu profitieren.
  2. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Sowohl der Bund als auch die Länder bieten Förderprogramme, die bei der Anschaffung und Installation von Solaranlagen helfen können. Zudem gibt es Finanzierungsmöglichkeiten, etwa durch Partnerunternehmen wie TH-Solar. Eine umfassende Information über aktuelle Förderoptionen ist daher sinnvoll.
  3. Prüfung der technischen Voraussetzungen: Vor der Installation sollte der Hausbesitzer sicherstellen, dass die Dachfläche seines Gebäudes für die Photovoltaikanlage geeignet ist. Dazu gehören die Tragfähigkeit, die Ausrichtung und die mögliche Verschattung der Fläche.

Neben der richtigen Planung ist auch die Wahl des Anbieters entscheidend. Um sich vor unseriösen Dienstleistern zu schützen, sollten Hausbesitzer gründliche Recherchen anstellen. Ein wichtiger erster Schritt ist die Überprüfung der Zertifizierungen und Qualifikationen der Anbieter, um deren Fachkompetenz und Seriosität zu überprüfen. Weitere Indikatoren für die Qualität eines Anbieters sind Referenzen, Fallstudien vergangener Projekte sowie Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte. Seriöse Anbieter zeichnen sich außerdem durch Transparenz aus, insbesondere bei der Preisgestaltung und den Leistungsbeschreibungen. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote zu vergleichen und darauf zu achten, keine Anzahlungen vor Baubeginn zu leisten, um sich vor möglichen betrügerischen Anbietern zu schützen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TH-Solar GmbH/ Veröffentlicht am 18.02.2025

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