Vonovia gibt Widerstand gegen Balkonkraftwerke auf
Nach einem monatelangen Konflikt hat Deutschlands größter Wohnungsanbieter Vonovia vor Gericht der Installation eines Balkonkraftwerks zugestimmt. Auslöser war die Klage eines Mieters aus Aachen, der sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die ablehnende Haltung des Unternehmens gewehrt hatte. Vonovia hatte die Zustimmung zuvor an umfangreiche und aus Sicht des Mieters unverhältnismäßige Auflagen geknüpft, darunter detaillierte Windlastberechnungen, statische Gutachten sowie die Anwendung einer Norm, die eigentlich für Vertikalverglasungen gedacht ist.
Im gerichtlichen Verfahren erklärte Vonovia schließlich ohne Einschränkungen ihr Einverständnis. Damit wurde der Rechtsstreit zugunsten des Mieters beendet, die Kosten trägt das Unternehmen. Die DUH sieht darin ein deutliches Signal und fordert Vonovia auf, die bisherigen Gestattungsvereinbarungen zeitnah zu überarbeiten. Ziel sei es, für hunderttausende Mieterinnen und Mieter endlich klare und rechtssichere Regelungen für Balkonkraftwerke zu schaffen.
Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, machte deutlich, dass der Rückzug von Vonovia zeige, dass ein pauschales Blockieren von Balkonkraftwerken weder rechtlich noch fachlich haltbar sei. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Vorgaben ausbremse, behindere aktiv die Energiewende. Balkonkraftwerke seien sicher, rechtlich begünstigt und politisch ausdrücklich erwünscht. Große Wohnungsunternehmen müssten ihre internen Regeln an die geltende Rechtslage und die praktische Realität anpassen. Erwartet würden transparente und verhältnismäßige Vorgaben, die einen einfachen Zugang ermöglichen. Die DUH kündigte an, auch künftig Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, die sich an der Energiewende beteiligen wollen und dabei auf Widerstand großer Vermieter stoßen.
Zusätzliche Rückendeckung erhält diese Position durch ein Urteil aus Hamburg. Anfang Dezember entschied das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zugunsten eines Mieters, den eine große Wohnungsgenossenschaft zum Abbau seines Balkonkraftwerks verpflichten wollte. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher Rückbau nicht verlangt werden könne und stärkte damit ausdrücklich die Rechte von Mietern. Allgemeine Einwände wie mögliche Haftungsfragen oder optische Beeinträchtigungen reichten nicht aus, um die Installation zu untersagen. Besonders relevant ist zudem, dass erstmals auch der Anschluss über eine herkömmliche Außensteckdose rechtlich bestätigt wurde, was hohe Zusatzkosten für spezielle Einspeisesteckdosen überflüssig macht.
Der Rechtsanwalt Dirk Legler von Rechtsanwälte Günther ordnete die Entscheidungen so ein, dass sowohl das Hamburger Urteil als auch die Einigung in Aachen belegten, dass Vermieter keine willkürlichen Hürden aufbauen dürften, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu bremsen. Mieterinnen und Mieter hätten das Recht, ihre Stromversorgung nachhaltig zu gestalten und sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen. Überzogene Anforderungen wie jene von Vonovia seien realitätsfern und Ausdruck einer bewussten Verzögerungsstrategie.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 07.01.2026