Weniger Bürokratie bei kleinen Solaranlagen zeigt Wirkung
Photovoltaik-Anlagen spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende und tragen erheblich zur Entlastung des Klimas bei. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden. Im Jahr 2022 hat Hessen gemeinsam mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Bundesrat einen Vorstoß für weniger bürokratische Hürden bei kleinen Photovoltaik-Anlagen unternommen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag im Jahressteuergesetz 2022 aufgegriffen und umgesetzt, was nun positive Effekte zeigt.
Der hessische Finanzminister, Professor Dr. R. Alexander Lorz, erklärte, dass die Initiative zur Reduzierung der Bürokratie bei kleinen Solaranlagen erfolgreich war. Im Jahr 2023 mussten sich in Hessen mehrere tausend Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht mehr beim Finanzamt anmelden oder steuerliche Erklärungen für ihre neuen Anlagen abgeben. Lorz betonte, dass der Antrag im Bundesrat ein voller Erfolg war, der sowohl den Bürokratieabbau als auch den Klimaschutz vorangetrieben hat.
Er fügte hinzu, dass es wichtig sei, dass der Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht an bürokratischen Hindernissen scheitere. Seit 2022 sei eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen bei der Einkommensteuer in Kraft, und ab 2023 gelte für die Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz.
Der Minister für Entbürokratisierung, Manfred Pentz, äußerte sich ebenfalls zum Erfolg des Programms und betonte die Bedeutung des Bürokratieabbaus für große gesellschaftliche Ziele wie den Klimaschutz. Pentz dankte den Finanzministerinnen und Finanzministern für ihre Entscheidung vor zwei Jahren, die nun zu weniger Aufwand für die Einzelnen und mehr Erfolg für die Gemeinschaft führe. Dies, so Pentz, sei ein Paradebeispiel für erfolgreiche Entbürokratisierung.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Hessen / Veröffentlicht am 25.06.2024