Home Magazin Magazin, News, Tipps Photovoltaik darf mit Auslaufflächen kombiniert werden
Photovoltaik darf mit Auslaufflächen kombiniert werden

Photovoltaik darf mit Auslaufflächen kombiniert werden

Seit einigen Monaten können die Auslaufflächen in der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen nun auch mit Solarpanelen ausgestattet werden. Um den Landwirtinnen und Landwirten diese Möglichkeit näherzubringen, hat das Landwirtschaftsministerium (ML) das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) damit beauftragt, die Überdachungsflächen durch Photovoltaik-Module und die dazugehörige Technik zu regulieren. Für hoch aufgeständerte Anlagen wird eine maximale Überdachung von bis zu 70 Prozent akzeptiert, während bei bodennahen Anlagen eine Begrenzung auf 50 Prozent gilt.

Die Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte erklärte, dass die Integration von Solarpanelen in der konventionellen Freilandhaltung nicht nur die ökologische und ökonomische Nutzung des Landes verbessern könne, sondern auch zusätzliche Vorteile bringe. Die PV-Anlage könne dabei helfen, die Tiere vor Beutegreifern zu schützen und als Hagelschutz zu dienen. Darüber hinaus könnte sie durch geeignete Vorrichtungen auch die Regenwasserverteilung optimieren. Diese Anlagen stellten eine vielversprechende Möglichkeit zur wirtschaftlichen Energieproduktion dar, während gleichzeitig das Wohl der Tiere und die Vegetationsdecke sichergestellt würden.

Hintergrund:

Bis zum Herbst 2023 war es in der EU nur erlaubt, die Auslaufflächen in der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen zusätzlich durch Obstplantagen, bewaldete Flächen oder Weiden zu nutzen. Die Delegierte Verordnung 2023/2465 hat nun diese Regelung geändert, was Niedersachsen zuvor intensiv unterstützt hatte. Ab sofort ist es auch möglich, die Auslaufflächen mit Solarpanelen zu bestücken, sofern dies von der zuständigen Behörde genehmigt wird.

Der Erlass betrifft nicht den Ökolandbau, da die Anforderungen für die ökologische Legehennenhaltung in einer separaten Verordnung geregelt sind. Für die ökologische Freilandhaltung von Legehennen ist die EU-Ökoverordnung (EU-VO 2018/848) samt der entsprechenden Durchführungsverordnungen maßgeblich. Für Ökobetriebe ist die Integration von Agri-PV gemäß den Öko-Verordnungen grundsätzlich erlaubt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Niedersachsen/ Veröffentlicht am 20.08.2024

Informationen

© 2024 energieberater-in-der-naehe-finden.de